Unfallversicherungsrecht

 

Ihre gesetzliche
Unfallversicherung

Was umfasst das Unfallversicherungsrecht?

 

Das Unfallversicherungsrecht ist im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt und schützt Arbeitnehmer sowie bestimmte weitere Personengruppen vor den finanziellen und gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.

Ziel ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern und langfristige Schäden abzufedern.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für Beschäftigte, Auszubildende und bestimmte weitere Gruppen. Sie greift bei:

  • Arbeitsunfällen: 
    Unfälle, die direkt im Rahmen der versicherten Tätigkeit passieren. 
  • Wegeunfällen:
    Unfälle auf dem direkten Weg von zu Hause zur Arbeit oder umgekehrt. 
  • Berufskrankheiten: 
    Gesetzlich anerkannte Erkrankungen, die durch berufliche Tätigkeit verursacht werden.

Sie bietet Schutz über die Arbeitskraft hinaus und stellt sicher, dass Betroffene medizinische, finanzielle und soziale Unterstützung erhalten.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Leistungen in verschiedenen Bereichen:  

Medizinische Versorgung

  • Sofortige medizinische Behandlung nach Arbeits- oder Wegeunfall
  • Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit
  • Ergotherapie, Physiotherapie oder spezielle Heilbehandlungen 

Finanzielle Absicherung

  • Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit
  • Rentenleistungen bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Unterstützung bei notwendigen Hilfsmitteln oder Umbauten 

Wiedereingliederung 

  • Berufliche Rehabilitation 
  • Umschulungen oder Anpassungen des Arbeitsplatzes Beratung zur Rückkehr in den Beruf  

Diese Leistungen sollen die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Unfällen oder Berufskrankheiten abfedern.

Wozu ein Rentenberater?

 

Ich begleite Sie persönlich und unterstütze Sie 
von der Antragstellung, über Wiederspruchsverfahren bis
vor das Sozialgericht.


Rentenberater sind befugt, Versicherte in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung außergerichtlich zu beraten und zu vertreten. 

Dazu gehören insbesondere:

ÜBERPRÜFUNG VON
RENTENBESCHEIDEN

STRATEGISCHE UNTERSTÜTZUNG
BEI RENTENANTRÄGEN

VERTRETUNG BEI
WIEDERSPRUCHSVERFAHREN

DURCHFÜHRUNG VON
KONTENKLÄRUNGSVERFAHREN

ÜBERPRÜFUNG VON
RENTENBESCHEIDEN

STRATEGISCHE UNTERSTÜTZUNG
BEI RENTENANTRÄGEN

VERTRETUNG BEI
WIEDERSPRUCHSVERFAHREN

DURCHFÜHRUNG VON
KONTENKLÄRUNGSVERFAHREN

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Kanzlei für Renten- und Sozialrecht
Rentenberater Kevin Pink
Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen

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E-mail: info@rentenberater-gelsenkirchen.de   

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