Rentenrecht

 

Gesetzliche
Rentenversicherung

Was umfasst das Rentenrecht?

 

Das Rentenrecht umfasst die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt sind.

Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung ist es, zentrale Lebensrisiken abzusichern – insbesondere das Alter, eine Erwerbsminderung sowie den Todesfall eines Versicherten.

Zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehören:

  • Altersrenten
  • Renten wegen Erwerbsminderung
  • Hinterbliebenenrenten (z. B. Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

Ein zentraler Bestandteil des Rentenrechts ist die Feststellung und Bewertung rentenrechtlicher Zeiten. Diese Zeiten sind entscheidend sowohl für das Entstehen eines Rentenanspruchs als auch für die Höhe der späteren Rente.

Zu den rentenrechtlich relevanten Zeiten zählen insbesondere:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
  • Zeiten der Kindererziehung
  • Pflegezeiten
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • Schulische und berufliche Ausbildungszeiten
  • Weitere besondere Lebenszeiten (z. B. Auslandszeiten)

Bereits kleine Lücken oder fehlerhafte Bewertungen können sich erheblich auf die spätere Rentenhöhe auswirken.

In der Praxis kommt es häufig zu Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten, etwa bei:

  • der Anerkennung einzelner Versicherungszeiten
  • der Berechnung der Rentenhöhe
  • der Feststellung von Erwerbsminderung
  • der Prüfung der Voraussetzungen bestimmter Rentenarten

Zuständige Behörde ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Gegen fehlerhafte Entscheidungen können Versicherte Widerspruch einlegen und ihre Ansprüche gegebenenfalls vor den Sozialgerichten durchsetzen.

Wozu ein Rentenberater?

 

Ich begleite Sie persönlich und unterstütze Sie 
von der Antragstellung, über Wiederspruchsverfahren bis
vor das Sozialgericht.


Rentenberater sind befugt, Versicherte in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung außergerichtlich zu beraten und zu vertreten. 

Dazu gehören insbesondere:

ÜBERPRÜFUNG VON
RENTENBESCHEIDEN

STRATEGISCHE UNTERSTÜTZUNG
BEI RENTENANTRÄGEN

VERTRETUNG BEI
WIEDERSPRUCHSVERFAHREN

DURCHFÜHRUNG VON
KONTENKLÄRUNGSVERFAHREN

ÜBERPRÜFUNG VON
RENTENBESCHEIDEN

STRATEGISCHE UNTERSTÜTZUNG
BEI RENTENANTRÄGEN

VERTRETUNG BEI
WIEDERSPRUCHSVERFAHREN

DURCHFÜHRUNG VON
KONTENKLÄRUNGSVERFAHREN

Kontenklärungsverfahren


Das Kontenklärungsverfahren ist ein zentraler Bestandteil des Rentenrechts und in der Praxis von großer Bedeutung.

Ziel dieses Verfahrens ist die vollständige und korrekte Erfassung aller rentenrechtlich relevanten Zeiten im Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung.

Im Versicherungskonto werden alle Zeiten gespeichert, die für die spätere Rentenberechnung maßgeblich sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Beschäftigungszeiten
  • Zeiten der Kindererziehung
  • Pflegezeiten
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • Ausbildungszeiten
  • Zeiten im Ausland
  • Weitere besondere Lebenssachverhalte

Fehlende oder falsch erfasste Zeiten können erhebliche Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben oder sogar dazu führen, dass ein Rentenanspruch nicht entsteht.

In der Praxis zeigt sich häufig, dass:

  • Versicherungszeiten fehlen
  • Zeiten nicht korrekt bewertet wurden
  • Unterlagen nicht vollständig vorliegen
  • Auslandszeiten nicht berücksichtigt wurden

Eine rechtzeitige Klärung des Versicherungskontos – idealerweise bereits mehrere Jahre vor Renteneintritt – ist daher besonders wichtig.

Im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens werden vorhandene Daten überprüft und fehlende Zeiten durch geeignete Nachweise ergänzt. Rentenberater unterstützen Versicherte dabei insbesondere durch:

  • Prüfung des Versicherungsverlaufs
  • Identifizierung fehlender Zeiten
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Nachweisen
  • Rechtliche Bewertung von Bescheiden
  • Durchführung von Widerspruchsverfahren bei fehlerhaften Entscheidungen

Durch eine sorgfältige Kontenklärung wird sichergestellt, dass alle rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt werden und die spätere Rente korrekt berechnet wird.

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Kanzlei für Renten- und Sozialrecht
Rentenberater Kevin Pink
Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen

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