Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Arbeitsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden täglich besteht.
Neben den gesundheitlichen Voraussetzungen müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört in der Regel eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren sowie eine bestimmte Anzahl von Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Die Deutsche Rentenversicherung stützt ihre Entscheidungen regelmäßig auf medizinische Gutachten. Versicherte legen gegen ablehnende Entscheidungen häufig Widerspruch ein oder verfolgen ihre Ansprüche vor den Sozialgerichten weiter.
Die Tätigkeit eines Rentenberaters umfasst in diesem Bereich insbesondere die rechtliche Prüfung der Voraussetzungen, die Bewertung medizinischer Unterlagen, die Begleitung im Antragsverfahren sowie die Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente – verständlich erklärt und praxisnah aufbereitet. So erhalten Sie schnell einen Überblick über Voraussetzungen, Ablauf und Ihre Möglichkeiten.
Bei Komplexeren Fragen stehe ich Ihnen sehr gern telefonisch, per Kontaktformular oder Terminvereinbarung zur Verfügung.
Anspruch besteht, wenn gesundheitliche Einschränkungen die Erwerbsfähigkeit dauerhaft reduzieren und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
So gehen wir vor
Transparent und nachvollziehbar
Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG.
Der Unterschied liegt in der täglichen Arbeitsfähigkeit: unter 3 Stunden (voll) bzw. 3 bis unter 6 Stunden (teilweise).
Ablehnungen erfolgen oft aufgrund medizinischer Gutachten, die eine höhere Leistungsfähigkeit annehmen. Diese Bewertungen sind häufig streitig.
Sie können innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Wird auch dieser abgelehnt, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
Ein Rentenberater prüft deine Ansprüche, bewertet medizinische Unterlagen, begleitet dich im Verfahren und vertritt dich gegenüber Behörden und Gerichten.
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