Die Grundlage für einen Leistungsanspruch ist die Einstufung in einen Pflegegrad (1–5), die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit widerspiegelt.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst, der die individuelle Situation und den Unterstützungsbedarf analysiert.
Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung:
Ziel ist es, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen finanzielle und organisatorische Entlastung zu bieten.
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