Schwerbehindertenrecht

 

Ihre gleichberechtigte Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben

Was umfasst das Schwerbehindertenrecht?

 

Das Schwerbehindertenrecht ist im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt.

Es betrifft die rechtliche Stellung von Menschen mit Behinderungen und verfolgt das Ziel, ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern und bestehende Nachteile auszugleichen. ⚖️

Ein zentraler Bestandteil dieses Rechtsgebiets ist das Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB). Dieses Verfahren bildet die Grundlage für zahlreiche Rechte und Nachteilsausgleiche.

Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen eines Menschen im Hinblick auf seine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Dabei gilt:

  • GdB 20–40: Behinderung liegt vor
  • GdB 50 oder mehr: Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
  • GdB 100: Schwerste Beeinträchtigung

Maßgeblich ist dabei nicht jede einzelne Erkrankung für sich, sondern die Gesamtwirkung aller gesundheitlichen Einschränkungen

Mit der Anerkennung einer Schwerbehinderung sind verschiedene Vorteile verbunden. Diese sollen bestehende Nachteile ausgleichen und die Teilhabe erleichtern.

Zu den wichtigsten Nachteilsausgleichen gehören:

Arbeitsrechtliche Vorteile

  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Zusatzurlaub (meist 5 Tage pro Jahr)
  • Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz
  • Unterstützung durch Integrationsamt

Steuerliche Vorteile

  • Steuerfreibeträge je nach GdB
  • Pauschbeträge bei der Einkommensteuer
  • Ermäßigung oder Befreiung von bestimmten Abgaben

Weitere Vergünstigungen

  • Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr
  • Parkausweise für Menschen mit Behinderung
  • Vergünstigungen bei kulturellen Einrichtungen
  • Unterstützung im Alltag

Diese Vorteile sollen die Lebensqualität verbessern und Barrieren abbauen. ♿

Neben dem Grad der Behinderung können sogenannte Merkzeichen festgestellt werden. Diese geben Auskunft über besondere gesundheitliche Einschränkungen und ermöglichen zusätzliche Nachteilsausgleiche.

Typische Merkzeichen sind beispielsweise:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflosigkeit
  • B – Begleitperson erforderlich
  • RF – Rundfunkbeitrags-Ermäßigung
  • Gl – Gehörlosigkeit
  • Bl – Blindheit

Die Zuerkennung eines Merkzeichens kann erhebliche praktische Vorteile im Alltag bringen, etwa bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder bei steuerlichen Vergünstigungen.

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Dazu gehören insbesondere:

ÜBERPRÜFUNG
DES BESCHEIDS

STRATEGISCHE UNTERSTÜTZUNG
BEI ANTRAGSTELLUNG

VERTRETUNG BEI
WIEDERSPRUCHSVERFAHREN

VERTRETUNG VOR
DEM SOZIALGERICHT

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Rentenberater Kevin Pink
Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen

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