Anspruchsberechtigt sind Personen, die durch folgende Ereignisse geschädigt wurden:
Die Leistungen richten sich nach dem tatsächlichen Schaden und dem Grad der Beeinträchtigung.
Die Leistungen können individuell angepasst werden und umfassen:
Zuständig sind meist die Versorgungsämter oder andere landesrechtliche Behörden.
Häufige Konflikte betreffen:
Gegen Bescheide kann Widerspruch eingelegt werden; im Streitfall ist der Rechtsweg über die Sozialgerichte möglich.
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